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Detektiv Begriff der Stunde: br>
Der Krankenstand der Arbeitnehmer ist in den letzten Jahren - nicht zuletzt auf Grund der gegebenen Situation auf dem Arbeitsmarkt - zurückgegangen. Die durchschnittliche Anzahl der Krankheitstage pro Jahr hat gegenwärtig den niedrigsten Stand.
Doch notorische „Blaumacher“ lassen sich davon nicht beeindrucken. Insbesondere in den Unternehmen mit hohen Anforderungen an den Kündigungsschutz und hoher Sicherheit des Arbeitsplatzes, sind immer wieder Mitarbeiter anzutreffen, die auf Kosten des Arbeitgebers und auf Kosten des Arbeitsteams, das die anfallende Mehrarbeit auffangen muss, überdurchschnittlich aus den unterschiedlichsten Gründen krank feiern.
In der Regel sind diese Mitarbeiter im Team bekannt, und dieses stellt sich oft schon darauf ein, dass z. B. der Gartenbesitzer seine „Frühjahrsbestellung“ oder „Winterbereitschaft“ durchführen muss oder beim Hausbesitzer Baumassnahmen anstehen.
Einer der häufigsten Gründe für eine vorgetäuschte Krankheit, bei deren Überprüfung die Detektive der Detektei ACON tätig werden, ist damit verbunden, dass der „Blaumacher“ durch eine vorgetäuschte Krankheit sich den Freiraum für eine unerlaubte Nebentätigkeit verschafft.
Nicht selten geht diese Erscheinungsform des Betruges einher mit Manipulationen von Krankschreibungen bzw. von Krankenscheinen insbesondere zu dessen Verlängerung, um eine mögliche Schwarzarbeit realisieren zu können.
Nicht jeder, der sich in betrügerischer Absicht krankschreiben lässt, hat die Absicht, einer unerlaubten Nebentätigkeit nachzugehen.
Die Motive sind mannigfaltig – immer sind jedoch diese von „Blaumachern“ verursachten Fehlzeiten für den Arbeitgeber eine finanzielle Belastung. Der Ersatz dieser Arbeitskraft und die Lohnfortzahlung verursachen einen doppelten Schaden.
Den betroffenen Arbeitgebern ist zu raten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und Überprüfungen der Mitarbeiter, die im Verdacht stehen, Lohnfortzahlungsmissbrauch zu betreiben, zu veranlassen.
Durch geeignete Ermittlungen und Observationen wird der Nachweis erbracht, dass die Zielperson ihre Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht hat und eventuell einer ungenehmigten Nebentätigkeit bzw. einer Schwarzarbeit nachgeht oder andere Verhaltensweisen zeigt, die einer schnellen Genesung entgegenstehen.
Die Detektive der ACON Detektei stehen für die Aufklärung dieser Erscheinungsformen der Verletzungen des Arbeitsvertrages und für die Überprüfung, ob eine betrügerische Absicht vorliegt, zur Verfügung.
Durch die Erarbeitung beweissicherer und gerichtsverwertbarer Informationen kann ein derartiges Problem kostengünstig und in der Regel aussergerichtlich gelöst werden.
Wenn Sie von diesem Problem betroffen sind, rufen Sie uns an. Wir haben uns darauf spezialisiert!